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Rechtsmittel gegen Zinsen bei schleppender Bearbeitung durch das Finanzamt

Die Finanzbehörden tragen durch ihr Verhalten häufig dazu bei, dass erhebliche Zinsbelastungen auf den Mandanten zukommen. Sie hat es durchaus in der Hand, die Entscheidung über einen Steuerfall - absichtlich wie unabsichtlich - zu verzögern und dem Mandanten dies in Form von zusätzlichen Zinsen i.H.v. 6 v.H. p.a. auch noch in Rechnung zustellen. Der Mandant zahlt somit den Preis für die Untätigkeit der Finanzbehörden. An dieser Stelle kommt immer wieder die Frage auf, wie kann sich der Mandant gegen diese Handhabung zur Wehr setzen. Die Veröffentlichung von Walzer/Ponath, DB 2011, 959 zeigt hier einen potentiellen Weg auf, der jedoch sicherlich noch sehr steinig sein wird. Das Ergebnis ihrer Recherche ist, dass wohl nur der Weg der Amtshaftung zielführend sein wird. Hiermit betritt man jedoch - so führen es auch die o.a. Autoren aus - Neuland. Denn bisher ist es ungeklärt, ob auch die Zivilgerichte der bisherigen, vom BFH gebilligten Verwaltungspraxis, den Mandanten ggf. mehrere Jahre auf eine Entscheidung warten zu lassen und ihm dann noch 6 v.H. Zinsen p.a. in Rechnung zu stellen. Die o.a. Veröffentlichung bietet eine Palette von Argumenten, die im Einzelfall als Begründung für ein Amtshaftungsverfahren herangeführt werden  müssen.

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