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Rechtsprechung: Vorsteueraufteilung verstößt gegen das Gemeinschaftsrecht
Durch das Steueränderungsgesetz 2003 wurde mit Wirkung vom 1.1.2004 – regelmäßig zum Nachteil des Steuerpflichtigen – geregelt, dass eine Vorsteueraufteilung nach Ausgangsumsätzen nur dann zulässig ist, wenn keine andere wirtschaftlichen Zuordnung möglich ist, § 15 Abs. 4 Satz 3 UStG.
Diese gesetzliche Einschränkung hält das Niedersächsische FG, Urteil vom 23.4.2009, 16 K 271/06 für nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar.
Das Finanzgericht hat die Revision beim BFH zugelassen. Derzeit ist jedoch noch kein Aktenzeichen beim BFH bekannt.
In geeigneten Fallgestaltungen – in denen eine Vorsteueraufteilung nach Ausgangsumsätzen zu einem höheren Vorsteuerabzug führt – sollten die Steuerfestsetzungen daher offen gehalten werden.