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Reine Online-WEG-Versammlungen per Beschluss bleiben Zukunftsmusik

Wie Höfele in seiner Veröffentlichung (NWB 2021, 1750) zutreffend darstellt, ist die Durchführung von Wohneigentümerversammlungen aufgrund der Corona-Pandemie zu einem nicht unerheblich praktischen Problem geworden.

 

Hier wäre es wünschenswert, dass derartige Versammlungen auch auch online durchgeführt werden könnten.

 

Das WEG in der Fassung vom 16.10.2020, BGBl 2020 I, 2187 eröffnet zwar die Möglichkeit der Online-Teilnahme an einer Eigentümerversammlung, aber eine reine Online-Versammlung ist nach wie vor nicht möglich.

 

Die Details zu dieser Problematik entnehmen Sie bitte der o.a. Veröffentlichung.


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