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Renovierungskosten für eine vormals vermietete und anschließend selbst genutzte Wohnung als WK bei den Einkünften aus V+V?

Das FG Hamburg hat sich in seinem Urteil vom 5.11.2021 2 K 163/19 intensiv mit der vorstehenden Fragestellung befasst.

 

Es ist im konkreten Urteilsfall zu dem Ergebnis gelangt, dass der Abzug nicht gegeben ist,

 

Das FG hat den kausalen Zusammenhang durch die vormalige Nutzung durch den Mieter als nicht ausreichend betrachtet.

 

Dennoch zeigt das Urteil im Umkehrschluss Wege auf, wie ein WK-Abzug gesichert werden kann.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2022 werden wir Ihnen Wege aufzeigen, wie hier gehandelt werden muss.

 

 


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