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Revision nach einer NZB zur Frage der Einkünfteerzielungsabsicht bei einer Ferienwohnung

Das FG Rheinland-Pfalz hat sich in seinem Urteil vom 22.11.2023 – 2 K 2137/20 umfassend mit der o.a. Fragestellung befasst.

 

Die 3 klaren Aussagen des FG:

 

  1. Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass zur Prüfung der Auslastung einer Ferienwohnung die individuellen Vermietungszeiten des jeweiligen Objektes an Feriengäste mit denen verglichen werden, die bezogen auf den gesamten Ort im Durchschnitt erzielt werden.

 

  1. Die Bettenauslastung kann Rückschlüsse auf die Vermietungszeit zulassen.

 

  1. Es ist auf die tatsächlich mögliche und nicht auf die beworbene Nutzung abzustellen.

 

Das FG ist auf der Basis seiner klaren Grundsätze zur Annahme einer Liebhaberei gelangt.

 

Das FG hatte die Revision nicht zugelassen. Auf der Basis einer NZB hat der IX. Senat des BFH die Revision jedoch zugelassen, AZ BFH IX R 23/24.

 

Einschlägige Streitfälle sollten daher offengehalten werden.

 

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2025 werden wir Sie über die Fragestellungen informieren.

 

 


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