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Rückstellungen bzw. Teilwertabschreibungen bei schadstoffbelasteten Grundstücken
Das BMF hat mit Schreiben vom 11.05.2010 - IV C 6 - S 2137/07/10004 umfangreich zur Bildung von Rückstellungen bzw. Teilwertabschreibungen bei schadstoffbelasteten Grundstücken Stellung bezogen.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben.
Im Rahmen unserer Vortragsveranstaltung aktuell 3-2010 werden wird auf diese Problematik selbstverständlich eingehen.