In der Praxis stellt sich die Frage, ob die Überlassung eines Dienstwagen bei der Berechnung des Mindestlohns einzubeziehen ist.
Hier gehen die Meinungen in der Literatur weit auseinander.
Der Zoll ist jedoch der Rechtauffassung, dass eine Einbeziehung zu unterbleiben hat.
Bei der praktischen Beratung ist daher erhebliche Zurückhaltung geboten.
Die Einzelheiten der Diskussion können der Veröffentlichung in LGP 2018, 106 entnommen werden.