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Sächsische Grundsteuer verfassungswidrig?

Wie Desens in der Kommentierung Stenger/Loose, Bewertungsrecht - BewG/ErbStG/GrStG, Landesgrundsteuergesetz Sachsen, Rz. 58 ausführt, soll auch die sächsische Grundsteuer verfassungswidrig sein.

„Die Sächsische Grundsteuer (…) ist (…) verfassungswidrig. (…). Eigentümer von bebauten Nichtwohngrundstücken (Steuermesszahl 0,72 Promille) werden (…) im Vergleich zu Eigentümern von unbebauten Grundstücken (Steuermesszahl 0,36 Promille) gleichheitswidrig benachteiligt.“

Damit reit sich der Steuerprofessor neben Verfassungsrechtler Gregor Kirchhof, der das Bundesmodell sowie das Modell Baden-Württembergs für verfassungswidrig hält.

Es empfiehlt sich, Einspruch gegen den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert zu erheben. Musterklagen gegen das Bundesmodell (welches Sachsen anwendet) werden derzeit vom Verband Haus & Grund vorbereitet bzw. sind in Baden- Württemberg bereits eingereicht.


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