In der AfA-Tabelle "Landwirtschaft und Tierzucht" ist für Biogasanlagen eine Nutzungsdauer von 16 Jahren festgelegt.
Das FG Münster hat sich mit Urteil vom 28.6.2018 6 K 845/15 G F hierzu sehr differenziert geäußert.
Im Rahmen dieser Entscheidung hat das FG entschieden, dass die Nutzungsdauer der eigentlichen Anlage - aufgrund der schnellen technischen Entwicklung - lediglich 10 Jahre beträgt.
Soweit Sie derartige Mandate betreuen, sollten Sie sich unbedingt mit der vorstehenden Entscheidung befassen.
Die Finanzbehörden sind mit der Entscheidung des FG nicht zufrieden und haben gegen die Entscheidung eine NZB eingelegt, die unter dem AZ IV B 50/18 beim BFH anhängig ist.