Über die entsprechende Entscheidung des BFH v. 28.11.2023 X R 3/22 zur vorstehenden Problematik haben wir Sie bereits in Form eines Newsletters informiert.
Nun hat Herr Brill, NWB 2024, 1150 die Entscheidung umfassend kommentiert.
Soweit Ihnen einschlägige Streitfälle vorliegen, empfiehlt der Verfasser der Newsletter die Hinzuziehung der vorstehend zitierten Literaturstelle.