Der Verfasser der Newsletter hat bereits im Rahmen der Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2024 – unter Hinweis auf eine Entscheidung des FG Düsseldorf – auf einen offenkundigen Trend hingewiesen.
Nun hat das FG Schleswig-Holstein mit seinem Urteil vom 28.3.2024 – 1 K 134/22 diesen Trend fortgesetzt.
Das FG hat in seinem Urteil klargestellt, dass die Mitvermietung eines Lastenaufzugs – auch wenn er ggf. eine Betriebsvorrichtung darstelle – kürzungsunschäldlich sei, weil ein unschädliches Nebengeschäft gegeben sei.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG erwartungsgemäß Revision eingelegt, die unter dem AZ IV R 9/24 nun beim BFH anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen müssen daher dringend offengehalten werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-03-2024 wird der Verfasser der Newsletter über diesen neuen Trend weiter berichten.