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Sind die abzugsfähigen Sonderausgaben um die Bonuszahlungen der Krankenkassen zu kürzen?
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 28.4.2015 - 3 K 1387/14 Stellung genommen.
Nach der Entscheidung des FG stellen die Bonuszahlungen der Krankenkassen keine Beitragsrückerstattung dar und mindern daher nicht die Sonderausgabenabzug.
Die Finanzbehörden haben gegen die Entscheidung des FG Revision eingelegt, AZ BFH X R 17/15.
Die abweichenden Steuerfestsetzungen der Finanzbehörden müssen im Hinblick auf das Revisionsverfahren daher im Wege des Einspruchsverfahrens offen gehalten werden.