Aufgrund eines Beschlusses des Niedersächsischen FG vom 16.2.2016 - 7 V 237/15, DStRE 2016, 463 stand im Rahmen eines ADV-Verfahrens im Raume, ob die Kinderfreibeträge seit 2014 noch verfassungsgemäß sind.
Der VI Senat des BFH hat mit seinem umstrittenen Beschluss vom 21.7.2016 V B 37/16, NV, DStR 2016, 2038 (vgl. die Urteilsanmerkungen, DStR 2016, 2040) eine Aussetzung der Vollziehung abgelehnt.
Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit hat er jedoch keine Stellungnahme abgegeben.
Das Niedersächsische FG hat jedoch die Gelegenheit, im Rahmen des Hauptsacheverfahrens (AZ 7 K 83/16) hierzu jetzt Stellung zu nehmen.
Es ist daher weiterhin zu empfehlen, sämtliche Festsetzungen von Kinderfreibeträgen anzufechten.