Bereits seit dem 1.1.2015 ist ein Schrieben des BMF in Kraft, das auf 38 Seiten regelt, wie sich die Finanzbehörden die GoBD in der praktischen Umsetzung vorstellen.
Hierzu werden zunächst die klassischen GoB in Form der Nachvollziehbarkeit, der Nachprüfbarkeit und unveränderbaren Aufzeichnungen erläutert.
Darüber hinaus werden Ausführungen dazu gemacht, dass nach dem Verständnis der Finanzbehörden auch eine Verfahrensdokumentation vorhanden sein muss.
Soweit gegen die vorstehenden Grundsätze verstoßen werden sollte, drohen erhebliche Zuschätzungen.
Zu Vermeidung derartiger Risiken müssen unsere Mandanten über die bestehenden aktuellen Regeln informiert werden.
Mit unserem Mandantenbrief-11-2017 bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Mandanten u.a. über diese Problematik kompetent zu informieren. Unser aktueller Mandantenbrief steht Ihnen ab sofort zur Verfügung.
Ohne eine Information Ihrer Mandanten über diese Problematik drohen erheblich Haftungsrisiken.