In der Praxis - insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen - stellt sich immer wieder die Frage, ob unverzinsliche Darlehen gegenüber nahen Angehörigen abzuzinsen sind.
Hierbei kommt es in erster Linie darauf an, ob das Darlehensverhältnis dem Grunde nach anzuerkennen ist. Soweit das Darlehen dem Grunde nach nicht zu berücksichtigen ist - weil es nicht dem Fremdvergleich standhält -, stellt sich die Frage der Abzinsung m.E. nicht.
Soweit das Darlehen jedoch dem Grunde nach zu berücksichtigen ist, stellt sich die Frage der Abzinsung.
Zu dieser Fragestellung sind mittlerweile zwei Revisionen (nach der jeweiligen Zulassung durch den BFH nach NZB) beim BFH unter den AZ BFH VI R 62/15 und X R 19/17 anhängig.
Im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren sollten entsprechende Streitfälle offen gehalten werden.