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Solidaritätszuschlag: Ab 23.12.2009 vorläufige Steuerfestsetzungen
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 7. Dezember 2009
- IV A 3 - S 0338/07/10010 - (2009/0826842) - mitgeteilt, dass sämtliche Steuerfestsezungen ab dem 23.12.2009 im Hinblick auf den Solidaritätszuschlag vorläufig erfolgen werden.
Ab diesem Zeitpunkt wird das Einlegen eines Einspruch somit überflüssig werden.
Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben.