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Sollten Sie aktuell Fragestellungen zur Abgrenzung von Herstellungskosten und sofort abzugsfähigen Aufwand bei einer Abwassersanierung haben, dann lesen Sie bitte diesen Hinweis!

Der BFH hat sich in seinem Urteil vom 3.9.2019 IX R 2/19 lehrbuchartig mit der o.a. Fragestellung auseinandergesetzt.

Im vorstehenden Urteil waren sämtliche denkbaren Fragestellung, vom Abriss eines Altgebäudes, der Errichtung eines neuen Gebäudes, der Sanierung des alten Kanals und dem Anschluss des neuen Gebäudes an den sanierten Kanal gegeben.

Der IX. Senat hat diese Fragen alle grundlegend aufgearbeitet und entschieden.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-2-2020 werden wir Sie über diese grundlegende Entscheidung informieren.


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