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Sonder-AfA für geleistete Vorauszahlungen
Mit seiner Entscheidung vom 20.1.2009 IX R 9/07 hat der IX. Senat des BFH zur Gewährung von Sonder-AfA auf Vorauszahlungen Stellung genommen.
Demnach ist die Sonder-AfA auf Vorauszahlungen nicht zu gewähren, wenn die Geldleistungen aufgrund eines bestehenden Treuhandverhältnisses zu keinem Zeitpunkt zur freien Verfügung des Veräußerers gestanden haben. Im Urteilsfall war der Kaufvertrag rückabgewickelt worden.