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Sozialversicherungspflicht eines Arbeitnehmer-Gesellschafters in einer Zwei-Personen-GmbH?
Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 7.1.2016 - L 9 KR 84/13, GmbHR 2016, 164 sehr grundsätzlich zur vorstehenden Frage Stellung genommen.
Demnach ist ein GmbH-Gesellschafter, der in der GmbH angestellt und nicht zum Geschäftsführer bestellt ist, grundsätzlich abhängig beschäftigt und sozialversicherungspflichtig.
Er besitzt nach Auffassung des Gerichts nicht allein aufgrund seiner Gesellschafterstellung die Rechtsmacht, seine Weisungsgebundenheit als Angestellter der Gesellschaft anzuheben oder abzuschwächen.
Eine rechtlich bestehende Abhängigkeit kann jedoch durch die tatsächlichen Verhältnisse so überlagert werden, dass eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dennoch ausscheidet.
Die Entscheidung des LSG Berlin-Brandenburg und die Anmerkungen zu dieser Entscheidung von Peetz sind ein Muss für jeden Berater kleinerer GmbH´s.