Die Selbstständigkeit von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH ist regelmäßig Gegenstand von Sozialversicherungsprüfungen.
Das LSG Baden-Württemberg hat zu dieser Frage zwei aktuelle Entscheidungen getroffen, auf die die Veröffentlichung in LGP 2020, 39 hinweist
Insbesondere ist die Entscheidung vom 17.10.2019 – L 7 BA 704/18 zu erwähnen.
In dieser Entscheidung hat das LSG deutlich gemacht, dass Gesellschafterbeschlüsse, die grundsätzlich nur einstimmig erfolgen dürfen, nicht in jedem Fall die Selbständigkeit gewährleisten.
Denn wenn die Gesellschafterversammlung jederzeit mit der satzungsmäßigen Mehrheit den Einstimmigkeitsbeschuss aufheben kann, ist die Sperrminorität nicht hinreichend beständig.