Das FG Düsseldorf hat sich in seinem Urteil vom 7.11.2023 – 13 K 570/22 E mit der vorstehenden Frage auseiandergesetzt.
Es ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Hilfen als Betriebseinnahme zu erfassen sind.
Gegen die Entscheidung des FG Düsseldorf ist jedoch Revision beim BFH eingelegt worden, die unter dem AZ VIII R 34/23 anhängig ist.
Einschlägige Fallgestaltungen sollten daher offengehalten werden.
Über das Verfahren werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-02-2024 informieren.