Der BFH hat sich in seinem Urteil v. 29.10.2019 IX R 38/17, DStR 2020, 1033 intensiv mit 4 grundsätzlichen Fragen zur vermögensverwaltenden Personengesellschaft auseinandergesetzt.
Im Streitfall ging es dem Grunde nach um die einfache Fallgestaltung, dass 94 v.H. eines GbR-Anteils an der Grundstücks-GbR (mit einem Baudenkmal im Gesamthandsvermögen) veräußert worden sind.
In diesem Zusammenhang hat sich der IX. Senat des BFH 4 konkrete Fragen gestellt und diese lehrbuchartig und umfassend beantwortet.
Die 4 Rechtsfragen lauten wie folgt:
- Inwieweit ist die vermögensverwaltende PersGes ertragsteuerliches Rechtssubjekt?
- Wie und in welcher Form sind die AK des Eintretenden in der GbR darzustellen?
- Wie ist die Übernahme eines ggf. vorhandenen negativen Kapitalkontos zu behandeln?
- Nach welchen Regeln hat die Aufteilung eines ggf. vorliegenden Gesamtkaufpreises zu erfolgen?
Die 4 umfassenden Antworten des IX. Senats entnehmen Sie bitte dem Urteil selbst oder lassen Sie sich durch unsere Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2020 über dieses spannende Urteil informieren.