Das FG Baden-Württemberg hat diese Frage in seinem Urteils vom 4.7.2019 – 1 K 1384/19 positiv beantwortet.
Die Durchführung dieser Berechnungen außerhalb des Haushalts im Büro des Statikers steht dem nach Auffassung des FG nicht entgegen.
Die Finanzbehörden sind jedoch mit dieser Entscheidung nicht glücklich und haben Revision gegen die Entscheidung eingelegt, vgl. AZ BFH VI R