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Stellen die Reisekosten für die begleitende Ehefrau eines Steuerberaters und Wirtschaftsprüfers Betriebsausgaben dar?

Im Urteil des FG Münster vom 14.5.2019 – 2 K 2355/18 E mussten sich die Richter des FG mit der Frage auseinandersetzen, ob die Reisekosten für die Ehefrau als Betriebsausgaben abzugsfähig sind.

Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer besuchte internationale Tagungen zur Erweiterung seines beruflichen Netzwerkes.

Hierbei unterstützte ihn seine Ehefrau, die keine fachliche Vorbildung und auch keinen Arbeitsvertrag bei ihrem Ehegatten hatte.

Das FG hat die Kosten, die durch die Reise der Ehefrau entstanden sind nicht zum Betriebsausgabenabzug gelassen. Nach Auffassung des FG waren die Kosten vorrangig privat veranlasst.


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