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Stellen geleistete Anzahlungen „schädliches“ Verwaltungsvermögen im Sinne des Schenkungsteuerrechts dar?

Der BFH hat mit seiner grundsätzlichen Entscheidung vom 1.2.2023 II R 3/20 klargestellt, dass geleistete Anzahlungen kein nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen darstellen.

Die geleisteten Anzahlungen stellen nach seiner Auffassung keine auf Geld gerichtete Forderung dar, sondern verkörpern einen Sachleistungsanspruch.

Die klarstellende Entscheidung des II. Senats des BFH ist sehr zu begrüßen.

Nähere Erläuterungen des Urteils können Sie den Urteilsanmerkungen von Prof. Dr. Loose, Richter des II. Senats des BFH entnehmen, DB 2023, 2087.


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