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Können Kosten für einen Straßenausbau als haushaltsnahe Handwerkerleistungen berücksichtigt werden?
Das FG Nürnberg hat in seiner Entscheidung vom 24.6.2015 - 7 K 1356/14 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen.
Das FG Nürnberg ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Kosten für den Straßenausbau und den Ausbau des Gehwegs als haushaltsnahe Handwerkerleistungen i.S.v. § 35a Abs. 3 EStG anzuerkennen sind.
Bedeutsam ist, dass die Finanzbehörden zunächst Revision gegen die Entscheidung eingelegt haben, die zwischenzeitlich jedoch zurückgenommen worden ist.
Es ist daher davon auszugehen, dass die Finanzbehörden ihre bisher anderslautende Rechtsauffassung nunmehr aufgegeben haben.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten die Kosten daher nunmehr als haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend gemacht werden.