In den letzten Jahren haben zahlreiche Darlehensnehmer die Chance genutzt, ihre Darlehensverträge aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen zu widerrufen, um einen Vertrag mit niedrigeren Zinsen abzuschließen.
In diesem Rahmen schuldete die Bank regelmäßig einen Nutzungsersatz, da die Bank mit den erhaltenen Darlehensraten wirtschaften konnte.
Hier stellt sich nun die Frage, ob derartige Entgelte zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führen.
Hierzu liegt eine sehr unterschiedliche Finanzgerichtsrechtsprechung vor.
Gleichzeitig sind 3 verschiedenen Revisionsverfahren beim BFH zu dieser Thematik anhängig.
Auf diese Umstände hat das LfSt Bayern mit seiner Weisung vom 2.6.2022 – S 2204.1.1-4 aufmerksam gemacht, und die Finanzämter darum gebeten die Entgelte im Rahmen der Kapitaleinkünfte zu erfassen.
Im Hinblick auf die anhängigen Revisionsverfahren müssen wir entsprechende Fallgestaltungen offenhalten.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2022 werden wir Sie über die Situation informieren.