Das FG Köln hat mit seinem Urteil vom 17.12.2018 - 7 K 2053/17 ein Urteil gefällt, dass sicherlich für Aufsehen führen wird.
Es geht um die Beantwortung der Frage, ob ein Rabatt beim PKW-Kauf, den ein Unternehmen gewährt, das mit dem Arbeitgeber des Arbeitnehmers kooperiert, zu Arbeitslohn führt. Das FG Köln hat diese Frage verneint.
In diese Richtung geht auch das Urteil des FG Hamburg vom 29.11.2017 - 1 K 111/16.
Das FG Köln hat die Revision zugelassen, so dass abzuwarten bleibt, ob der BFH diese Frage nun abschließend klären muss
In der Praxis stellt sich jedoch nun die Frage, wie der Arbeitgeber mit dieser Fragestellung umgeht. Hier stellt sich die Frage, ob eine Anrufungsauskunft eingeholt werden sollte oder ob der Streit auf der Ebene des Arbeitnehmers im Einkommensteuerverfahren geführt werden sollte.