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Stellen Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswertes Nachlassverbindlichkeiten dar?
Der Bundesfinanzhof hat die o.a. Fragestellung mit seiner Entscheidung vom 19.06.2013 II R 201/12 positiv entschieden.
Der BFH begründet seine Entscheidung damit, dass der Begriff der Nachlassregelungskosten weit auszulegen sei.
§ 10 Abs. 8 ErbStG steht diesem Ergebnis nach Auffassung des BFH nicht entgegen.
In einschlägigen Fallgestaltungen sollten daher - soweit sie noch nicht gestellt worden sind - entsprechende Anträge gestellt werden.