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Stellt die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft Betriebsvermögen eines Einzelunternehmens bzw. Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft dar?

Die vorstehende Fragestellung kommt so harmlos daher und man ist dazu verführt zu sagen, hier werden doch wohl dieselben Kriterien zur Anwendung kommen.

 

Die OFD Frankfurt a.M. hat mit ihrer Verfügung vom 12.12.2022 – wie seit Jahrzehnten – wieder einmal die aktuelle Rechtsfragen zu derartigen Fragestellungen kommentiert.

 

In diesem Rahmen hat sie die o.a. Fragestellung abstrakt, unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des BFH, angesprochen.

 

Für den gestaltenden Berater ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass hier hinsichtlich der Zuordnung der Beteiligung bei einem Einzelunternehmen bzw. dem SBV einer PersGes ein erheblicher Unterschied besteht.

 

Diese Fragen und deren sehr bedeutsame Abgrenzung werden wir Ihnen in der nun startenden Seminarreihe tanews-aktuelle-02-2023 darstellen.

 


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