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Stellt die Schadensersatzleistung für den Nichtabschluss eines neuen Vertrags steuerbarer Arbeitslohn dar?
Das FG Münster hat sich in seinem Urteil vom 30.6.2015 - 13 K 3126/13 E, F mit der vorstehenden Frage auseinandergesetzt.
Es ist in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis gelangt, dass unter den Begriff der "entgehenden Einnahmen" i.S.d. § 24 Nr. 1a EStG auch solche zu verstehen sind, die dafür geleistet werden, dass infolge eines schadensstiftenden Ereignisses kein neuer Vertag geschlossen wird.
Das Gericht hat jedoch selber festgestellt, dass diese Rechtsfrage nicht einheitlich geklärt ist und hat aus diesem Grunde die Revision zugelassen, die nunmehr beim BFH anhängig ist, AZ BFH IX R 33/15.
In einschlägigen Sachverhalten sollten die Einnahmen daher weiterhin als nicht steuerbar erklärt werden.
Die Finanzbehörden werden diesem Antrag im Hinblick auf das vorstehenden Verfahren sicherlich nicht entsprechen.
Für diesen Fall sollten Sie das Verfahren im Hinblick auf das Revisionsverfahren offen halten.