Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 15.12.2021 VI R 32/19 und nun auch das BSG mit seinem Urteil vom 28.6.2022 B 12 R 1/20 R haben sich mit der vorstehenden Fragestellung dezidiert auseinandergesetzt.
Demnach ist zu differenzieren, ob es sich um die Mindestversicherung oder um eine Höherversicherung handelt.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2022 werden wir Sie über die Details der beiden Urteile informieren.