Die vorstehende Fragestellung stellt in der Praxis ein nicht zu unterschätzendes Problem dar und ist höchstrichterlich bisher noch nicht entschieden worden.
Fraglich ist in der entsprechenden Diskussion, ob sich die BFH-Entscheidung vom 1.2.2023 II R 36/20 zu Anzahlungen auf aktive Rechnungsabgrenzungsposten übertragen lässt.
Mit dieser Fragestellung hat sich nun Christoffel, ErbBstg 2024, 138 intensiv auseinandergesetzt.
Er ist in seiner Veröffentlichung zu dem Ergebnis gelangt, dass aktive Rechnungsabgrenzungsposten kein Verwaltungsvermögen darstellen.
Bei einschlägigen Streitfällen sollten Sie die vorstehende Literaturstelle hinzuziehen.