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Stellt sich Einkünfteverlagerung auf Kinder statt Unterhalt als Gestaltungsmissbrauch dar?

In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie Unterhalt an die Kinder (u.a. während eines Studiums) steuermindernd berücksichtigt werden kann.

An dieser Stelle ist der Gesetzgeber mit seinen Förderungsmöglichkeiten sehr zurückhaltend.

Nun stellt sich die Frage, ob durch eine (zeitlich begrenzte) Verlagerung von Einkünften auf das Kind erfolgversprechend ist.

Die Finanzbehörden haben diesen Umstand in einem kürzlich veröffentlichten Urteil als Gestaltungsmissbrauch beurteilt.

Dieser Qualifikation ist das FG Baden-Württemberg in seinem erst kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13.12.2016 11 K 2951/15 rk. entgegengetreten.

Über die Einzelheiten der Entscheidung und den Details, die bei konkreten Vertragsgestaltungen zu beachten sind, werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarveranstaltung taxnews-aktuell-3-2018 informieren.


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