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Steuerberater-GmbH & Co. KG: Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte?
Der VIII. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 10.10.2012, VIII R 42/10 keine große Überraschung ausgelöst.
Demnach ist eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs-KG mit einer GmbH als alleiniger Komplementärin als gewerblich zu qualifizieren.
Das gilt nach Auffassung des VIII Senats auch dann, wenn die GmbH lediglich eine Haftungsvergütung erhält und am Vermögen und Gewinn der KG nicht teilhat.