Die vorstehende Fragestellung stellt sich im Rahmen der steuerlichen Beratung bei Unternehmensnachfolgeregelung regelmäßig.
Auf die hier bestehenden Risiken verweist Kratzsch, PFB 2019, 13 ausführlich.
Wie er zutreffend darstellt, sind der BFH und die FG an dieser Stelle anderer Auffassung als die Finanzbehörden.
Während die Finanzbehörden hier zu einer Nichtanwendung von § 6 Abs. 3 EStG gelangen, sehen BFH und FG hierin kein Problem.
Für den gestaltenden Berater bedeutet diese diffuse Rechtslage jedoch Vorsicht bei der Gestaltung.
Bis zu einer – hoffentlich zeitnahen – Entscheidung des BFH in dem anhängigen Revisionsverfahren, BFH IV R 14/18 sollte daher von Veräußerungsvorgängen im Rahmen von unentgeltlichen Unternehmensnachfolgen abgesehen werden.