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Vermeiden Sie die Steuerfalle § 82b EStDV bei einer vorweggenommenen Erbfolge

Das FG Münster hat mit seinem rkr. Urteil vom 15.4.2016 – 4 K 422/15 E entschieden, dass eine Fortsetzung des Abzugs nach § 82b EStDV beim unentgeltlichen Einzelrechtsnachfolger nicht mehr möglich ist.

In der Praxis stellt sich die Frage, wie der steuerliche Berater mit dieser Thematik umgehen muss, damit der Abzug nach § 82b EStDV nicht abschließend verloren geht.

Hier bieten sich im Ergebnis zwei Möglichkeiten an:

Zunächst könnte der Rechtsnachfolger ein Verfahren im Hinblick auf die Regelung in R 21 Abs. 6 Satz 2 EStR anstreben. Der Verfasser der Newsletter hat hiergegen im Hinblick auf eine Entscheidung des BVerfG jedoch erhebliche bedenken.

Eine andere Variante beruht auf der Regelung in § 82b Abs. 2 EStDV. Dort ist eine Regelung getroffen worden, die bei einer Nutzungsbeendigung eingreift.

Über die Details der Entscheidung und die praktisch durchführbaren Lösungswege werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihen aktuell-3-2016 und aktuell-3-2016-online informieren.


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