Alle Artikel anzeigen

Steuerfalle bei Baudenkmalen - Vorweggenommene Erbfolge und Erbfall

Fraglich ist, ob die Steuervergünstigungen für Baudenkmale erhalten bleiben, wenn der Vermögensüberträger für das Baudenkmal § 7i EStG in Anspruch genommen hat, der Beschenkte bzw. der Erbe das Gebäude jedoch zu eigenen Wohnzwecken nutzt.

Wie Schmidt/Kulosa EStG § 10f RZ 7 ausführt, kann der Beschenkte bzw. der Erbe die Steuervergünstigung nach § 10f EStG nicht geltend machen. Es wird darauf verwiesen, dass die Steuervergünstigung nach § 10f EStG keine AfA darstelle und die Vorschrift des § 11d EStDV daher nicht zur Anwendung gelange.

In der Praxis sollte daher darauf geachtet werden, dass derartige Sachverhalte während der AfA-Dauer des § 7i EStG vermieden werden bzw. die Mandanten darüber informiert werden, welche Gefahr durch eine Nutzungsänderung besteht.


Ihnen gefällt unser topaktueller taxnews Newsletter?

Empfehlen Sie ihn gerne auch Ihren Kollegen, Mitarbeitern und Freunden!