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Steuerfalle bei der Grunderwerbsteuer – Anteilsvereinigung auch durch den Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH
Der BFH hat mit Urteil vom 20.01.2015 – II R 8/13 zur Frage Stellung bezogen, ob der Erwerb eigener Anteile durch eine GmbH zu einer Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG führen kann.
Nach der Entscheidung des BFH verwirklicht der einzige verbleibende Gesellschafter einer grundbesitzenden GmbH den Tatbestand einer Anteilsvereinigung i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG auch dann, wenn nicht er selbst, sondern die GmbH den Geschäftsanteil des anderen Gesellschafters erwirbt.
Der Kaufvertrag ist nach Auffassung des BFH auch diesem Fall darauf gerichtet, dass der verbleibende Gesellschafter eine dem zivilrechtlichen Eigentum an dem Grundstück vergleichbare Rechtszuständigkeit an dem Gesellschaftsgrundstück erwirbt.