In der Praxis greifen Finanzämter im Rahmen der Bearbeitung von sog. Prüffeldern bzw. im Rahmen von Betriebsprüfungen vermehrt Fallgestaltungen der Vermietung von Grundstücken durch Grundstücksgemeinschaften oder Grundstücksgesellschaften auf.
Gegenstand der Prüfung ist dann häufig ausschließlich die Frage, wer tritt nach außen als Vermieter auf.
Stellen die Finanzbehörden bei dieser Prüfung fest, dass ausschließlich ein Miteigentümer / Gesellschafter die Miet- / Pachtverträge in seinem Namen unterzeichnet, stellen sich die Fragen, wem sind die Miet-/Pachteinnahmen zuzurechnen und inwieweit ist überhaupt ein Werbungskostenabzug gewährleistet.
Bei der Übersendung bzw. der Aushändigung von Miet- und Pachtverträgen gegenüber den Finanzbehörden sollte daher große Sorgfalt entfaltet werden.
Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017 werden wir Sie über dieses neue Prüfungsfeld der Finanzbehörden und die wenig erfreulichen Auswirkungen informieren.