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Steuerfalle bei vorweggenommener Erbfolge unter Nießbrauchvorbehalt und Vermietung an Angehörige

Das Finanzgericht Münster musste sich in seiner Entscheidung vom 16.12.2016 - 4 K 2628/14 F mit der Frage auseinandersetzen, ob eine positive Einkünfteerzielungsabsicht auch dann gegeben ist, wenn eine Wohnung an den Sohn vermietet wird und kurz danach unter Vorbehalt eines auf 5 Jahre begrenzten Nießbrauchs unentgeltlich übertragen wird.

Das Finanzgericht Münster ist zu dem Ergebnis gelangt, dass hier eine individuelle Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht vorgenommen werden muss.

Aufgrund der getroffenen Vereinbarung ist das Finanzgericht davon ausgegangen, dass es nach Ablauf der 5 Jahre zu einem Erlöschen des Mietverhältnisses durch Konfusion kommt und somit von Beginn an davon auszugehen ist, dass das Mietverhältnis nicht auf Dauer angelegt gewesen ist.

Das FG hat jedoch wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zugelassen.


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