Durch die Entscheidung des BFH vom 9.3.2016 X R 46/14 hat sich die steuerliche Beurteilung der Behandlung von betrieblichen Gebäuden auf dem Nicht-Unternehmer-Ehegatten-Grundstück in seiner Grundstruktur erhebliche verändert.
Aufgrund dieser Entscheidung hatten sich bei einem schnellen Blick interessante Effekte erzielen lassen, über die wir im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-3-2016 berichtet haben.
Nun geht das BMF mit Schreiben vom 16.12.2016 hin und macht aus dieser Fallvariante, die in der Praxis häufig anzutreffen ist, eine teure Steuerfalle.
Das BMF möchte nun die in der Vergangenheit erzielten Steuervorteile (die evtl. über Jahrzehnte gewährt worden sind) in der ersten noch offenen Steuerfestsetzung gewinnwirksam rückgängig machen.
Die einzige Billigkeitsmaßnahme, die das BMF anbietet, ist eine Verteilung des "Gewinns" auf 5 Jahre.
Über diese Steuerfalle werden wir Sie im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-1-2017 informieren.