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„Steuerfalle“ für häusliche Arbeitszimmer bei § 4 (3) EStG-Gewinnermittlern

Der BFH hat unter dem AZ VIII R /24 nun die Revision zu einem überraschenden Urteil des FG zur o.a. Fragestellung zugelassen.

Das FG Hessen hatte mit seinem Urteil vom 13.10.2022 – 10 K 1672/19 entschieden, dass ein Betriebsausgabenabzug für das häusliche Arbeitszimmer nur dann zulässig ist, wenn der Stpfl. sämtliche Aufwendungen von Beginn an fortlaufend und zeitnah, gesondert von den sonstigen Betriebsausgaben schriftlich festhält.

Im Hinblick auf das Revisionsverfahren müssen einschlägige Fallgestaltungen – die die FÄ aufgreifen sollten – offengehaltend werden.

Im Rahmen unserer Seminarreihe taxnews-aktuell-04-2024 werden wir kurz über dieses „spektakuläre“ Verfahren berichten.


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