Der I. Senat des BFH hat mit seinem Urteil vom 31.5.2017 I R 37/15 eine grundlegende Entscheidung zur Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften veröffentlicht.
Demnach ist der von einer beschränkt steuerpflichtigen Körperschaft erzielte Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer inländischen Kapitalgesellschaft ist gem. § 8b Abs. 2 S. 1 KStG steuerfrei.
Die Fiktion nichtabziehbarer Betriebsausgaben nach Maßgabe von § 8b Abs. 3 S. 1 KStG (sog. Schachtelstrafe) geht ins Leere, wenn die veräußernde Kapitelgesellschaft im Inland über keine Betriebsstätte und keinen ständigen Vertreter verfügt.