Alle Artikel anzeigen
Steuerfreiheit von Trinkgeldern
Der VI. Senat des BFH hat mit seiner Entscheidung vom 18.12.2008 VI R 49/06 seine Rechtsprechung zur Behandlung von Trinkgeldern fortgesetzt.
Anlass für seine Entscheidung war die streitige Rechtsfrage, ob aus dem Tronc-Aufkommen einer Spielbank an dort beschäftigte Arbeitnehmer ausgezahlte Gelder als Trinkgelder i.S.d. § 3 Nr. 51 EStG steuerfrei sind.
Der BFH hat die Steuerbefreiung verneint.