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Steuerhinterziehungsbekämpfungs-verordnung

Das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz hat die Bundesregierung ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates besondere Mitwirkungs- und Nachweispflichten für Geschäftsbeziehungen zu Staaten und Gebieten festzulegen, die in Steuersachen nicht zum Auskunftsaustausch entsprechend dem aktuellen OECD-Standard bereit sind (sog. „nicht kooperierende Jurisdiktionen“). Bei Nichterfüllung dieser Pflichten ermöglicht das Gesetz, bestimmte steuerliche Vorschriften ganz oder teilweise nicht anzuwenden (z. B. Versagung des Abzugs von Betriebsausgaben oder Werbungskosten). Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Entwurf der Verordnung, die Sie auf der Internetseite des BMF abrufend können.

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