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Steuerliche Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf zuvor vereinbarten Aufwendungsersatz (Aufwandsspende)

Die steuerliche Berücksichtigung von sog. Aufwandsspenden ist immer wieder ein Diskussionspunkt im Rahmen der Steuerfestsetzung.

Das BMF hat hierzu nun eine Praxishilfe veröffentlicht, die klarstellt, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit eine Aufwandsspende berücksichtigt werden kann.

Die Einzelheiten – die bei der praktische Umsetzung zu berücksichtigen sind – entnehmen Sie bitte dem BMF-Schreiben selbst.


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