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Steuerstraftäter genießen geringeren Rechtsschutz - Vorprägung des Auswahlermessens bei mehreren Haftungsschuldnern, von denen jeder Steuerstraftäter ist
Der BFH hat mit Urteil vom 12.2.2009 VI R 40/07 eine grundsätzliche Entscheidung zur Ermessensausübung der Finanzbehörde beim Erlass von Haftungsbescheiden getroffen.
Die Kernaussage des BFH lautet: Liegt eine vorsätzlich begangene Steuerstraftat vor, ist das Auswahlermessen des FA insoweit vorgeprägt, als die Haftungsschuld gegen den Steuerstraftäter festzusetzen ist und dass es einer besonderen Begründung dieser Ermessensbetätigung nicht bedarf.