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Steuersündern droht Gefängnisstrafe
Steuerhinterzieher werden in Deutschland künftig härter bestraft. Der Bundesgerichtshof - vgl. FAZ.NET -hat am Dienstag erstmals feste Grenzen für die verschiedenen Sanktionsarten festgesetzt. Bei einer Steuerhinterziehung in Millionenhöhe müssen Täter demnach in aller Regel ins Gefängnis; eine Aussetzung der Haftstrafe zur Bewährung komme dann nur „bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe noch in Betracht“, urteilte der Erste Strafsenat in Karlsruhe.