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Straßenausbau als Handwerkerleistung in einem Haushalt?

Das FG Nürnberg hat mit seinem Urteil vom 24.6.2015 - 7 K 1356/14 zur vorstehenden Frage Stellung bezogen. Das FG ist zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Erneuerung einer Straße nebst Gehweg etc. Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG anzunehmen sind. Nach Auffassung des FG werden diese Leistungen - abweichend vom BMF-Schreiben vom 10.1.2014, BStBl 2014 I, 75 - in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Haushalt erbracht. Bemerkenswert ist an dieser Stelle, dass die Finanzbehörden gegen die Entscheidung zunächst Revision eingelegt haben, sie jedoch später zurückgenommen haben. Hieraus ist zu schließen, dass die Finanzbehörden die Entscheidung des FG nunmehr auch in sämtlichen anderen Fallgestaltungen anwenden werden.

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